„Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen. Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen“ (§ 96 NSchG) (Bildungsportal Niedersachsen, https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/mitgestaltung/mitwirkung-der-eltern-und-erziehungsberechtigten, letzter Aufruf am 19.10.2023).
Aktuelle Mitglieder (2023-2025):
- Erste Vorsitzende: Dorothee Veer
- Stellvertreterin: Jennifer Lübbers